! Achtung, Privatbesitz
Das Objekt 5001 ist in Privatbesitz. Ein unbefugtes Betreten ist untersagt. Bitte vermeiden Sie dies!
! Bitte respektieren Sie,
dass wir noch keine öffentlichen Führungen anbieten. Dies wird erst in einigen Jahren möglich sein.
! Ausnahmen
sind nur bei berechtigtem Interesse oder großen Gruppen möglich. Der Bunker ist dauerhaft verschlossen.
! Bitte akzeptieren Sie,
dass alle anderen Anfragen ohne weiteren Bezug bis auf Weiteres abgewiesen werden müssen.

Übersicht zum Bunker 17/5001

Der Bunker 17/5001 wurde zwischen 1978 und 1983 als Hauptführungsstelle (HFüSt) des Nationalen Verteidigungsrates (NVR) der DDR in der Nähe des Dorfes Prenden gebaut.

In ihm sollten die Mitglieder des NVR im Verteidigungsfall ihre Befehlsstrukturen entfalten und die politische, wirtschaftliche sowie militärische Führung der DDR übernehmen. Militärisch hätte der NVR nur Truppenverbände der NVA befehligt, die nicht dem Kommando der Vereinten Streitkräfte des Warschauer Paktes unterstellt gewesen wären. Der Vorsitzende des NVR war nach Walter Ulbricht ab 1971 Erich Honecker . Da er somit quasi die wichtigste Person im Bauwerk gewesen wäre, wird das Bauwerk oft auch "Honecker-Bunker" genannt.

Dieser Bunker galt zur Bauzeit innerhalb der Grenzen des Warschauer Paktes als das technisch aufwendigste Schutzbauwerk außerhalb der Sowjetunion. In 5 Jahren Bauzeit wurde aus rund 85000 Tonnen Beton der dreistöckige Bunker mit einer Grundfläche von ca. 65 mal 50 Meter errichtet. Er wurde als Grabenschutzbauwerk in einer offenen Baugrube errichtet. Um der gegnerischen Luftaufklärung entgegen zu wirken, gab es schon während der Bauphase umfangreiche Tarnmaßnahmen, trotzdem war eine vollständige Verschleierung der Baumaßnahme natürlich nicht möglich. Wegen der enormen Transporte der Materialien zur Baustelle war auch im angrenzenden Ort Prenden schnell bekannt, dass dort etwas Großes gebaut wurde. Die Anwohner dachten allerdings wohl mehr an einen Raketenstützpunkt als an eine der wichtigsten Führungsstellen der NVA. In den Sicherheitsgremien der DDR herrschte die Meinung vor, dass der Bunker 17/5001 bis zum Ende der DDR durch die NATO oder das US Militär nicht in seiner Funktion aufgeklärt werden konnte. Es gibt auch keine Hinweise dafür, dass es westlichen Nachrichtendiensten gelungen ist Informanten in die Bunkeranlage einzuschleusen oder Informationen aus dem Kernbereich zu gewinnen. Dies erklärt vermutlich auch, warum bereits drei Monate vor dem 3. Oktober 1990 mehre westliche militärische Besuchergruppen mit regem Interesse im Komplex 5000 zu Gast waren. Aussagen, nach denen sehr wohl bekannt war, dass es diese Anlage gab, welche technischen Möglichkeiten sie hatte und welche Funktion sie im Kriegsfall gehabt hätte, sind rein spekulativ. Mit Sicherheit kann man nur sagen, dass bekannt war, dass es am Standort ein geschütztes Bauwerk gibt.

Zum gesamten Objekt 17/5001 gehören auch noch die Außenanlagen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Bunker (TO 01) stehen. Im Einzelnen sind dies das oberirdische Gebäude für den NVR (TO 03), von dem aus der Bunker durch einen gut 180 Meter langen Tunnel (TO 02) im normalen Betrieb erreicht wurde, verbunkerten Garagen (TO 15) in unmittelbarer Nähe des Bunkers (sie beherbergten Schützenpanzerwagen vom Typ 60 PB, die mit einer Filterventilationsanlage ausgestattet waren und das Verlassen auch bei verseuchter Außenlage gestattet hätten). Weiterhin gab es ein vollkommen autarkes Kasernenobjekt für das Wachpersonal, mit Heizhaus, Wasserwerk und Kläranlage.

Außer dem Objekt 17/5001 gehören noch weitere Objekte zum Komplex 5000. Diese waren für weitere sicherstellende Aufgaben der Hauptführungsstelle des NVR zuständig. Dies waren die Objekte 17/5002, 17/5020 und 17/5021. (Der Wohnungsbaustandort Biesenthal hatte rein zivilen Charakter.) Das Objekt 5020 war ein Flugplatz für Hubschrauber bzw. für Flugzeuge die auf unbefestigter kurzer Landebahn starten und landen konnten. Zur Sicherheit der dieses Objekt anlaufenden Personen, gab es kleine Bunkeranlagen für die kurzzeitige, geschützte Unterbringung. Das Objekt 5021 hatte nachrichtentechnische Aufgaben zu erfüllen, einmal als verbunkerte Notsendestelle, an der mobile Sendetechnik den Nachrichtenverkehr übernehmen konnte. Zum anderen als Troposphären-Sendestelle und weiterhin als Notvariante für Richtfunkverbindungen, hierfür wären entsprechende Spiegel am geschützten, ausfahrbaren Sendemast installiert worden.

Normalerweise war die Sicherstellung des Funkverkehrs die Aufgabe der verbunkerten abgesetzten Sendestelle 17/5002 bei Marienwerder. Von hier aus wurde hauptsächlich der Funkverkehr aus dem Objekt 17/5001 übertragen. Direkt aus Prenden wurde nicht gesendet, um ein Anpeilen des Objektes zu verhindern. So hätte man im schlimmsten Fall das Objekt in Marienwerder geortet und angegriffen. Wäre die 5002 gefallen, bestand die Möglichkeit auf andere verbunkerte Sendestellen zurückgreifen. Der Leiter der Nachrichtenzentrale der HFüSt (so die offizielle Bezeichnung) war befugt und hatte Priorität entsprechende Funkkapazität in anderen Sendestellen zu belegen (festgelegt in der „Vereinbarung über Nachrichtenverbindungen des Zusammenwirkens der zentralen Führungsbereiche“). Weiterhin bestand die Möglichkeit auf die 5021 auszuweichen. Aus dem TO 01 des Objektes 5001 wäre definitiv nur im Evakuierungsfall gesendet worden.

Der Bunker ist mittlerweile unter Denkmalschutz gestellt, ein wesentlicher Grund hierfür sind die einzigartigen, an der Decke aufgehängten Tragwerke mit Stickstoffschwingungsdämpfern (PKU). Ein vergleichbares Konzept zum Schutz der Insassen sucht man weltweit vermutlich vergeblich. Bei den eingesetzten Schwingungsdämpfern handelt es sich um sowjetische Schutztechnik, die auch in sowjetischen Schutzbauwerken eingesetzt wurde. Die beträchtliche Größe der Container und die große Anzahl der zur Abhängung eingesetzten PKU wurden aber wohl nur hier verwirklicht.

! Bitte beachten Sie, dass zurzeit KEINE Besichtigung des Bunkers oder des Objekts 17/5001 möglich ist!

Der Bunker und das Areal der ehemaligen Hauptführungsstelle sind zurzeit NICHT für die Öffentlichkeit zugänglich. Ein Betreten des Geländes ist nicht gestattet und der Zugang zum Bunker5001 ist versiegelt. Zuwiderhandlungen werden verfolgt und geahndet.